Übernommen werden die Kosten für Hilfsmittel, wie z.B. Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstühlen und Hörgeräten.
Erstattet werden die gezahlten Preise, wie sie nach Art und Umfang im Tarif vereinbart sind.
Bei einigen Tarifen sind sehr oft Summenbegrenzungen genannt, die teilweise zu niedrig sind bzw. seit Jahren nicht
angepasst wurden. Dadurch kann der Wert des Versicherungsschutzes mit den Jahren stark abnehmen.
Für Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, ist genau im Tarif geregelt, bis zu welcher Höhe Kosten - beispielsweise für Brillengestelle - übernommen werden.